Text: Oliver Reidegeld | ADAC Hessen-Thüringen e.V.

Das gilt auch für Kinder, die mit ihren Eltern noch auf dem Gehweg unterwegs sind. Gerade an Kreuzungen oder Einmündungen werden Radfahrer oft übersehen. Viele Autofahrer rechnen nicht mit Fahrrädern auf dem Bürgersteig. Die richtige Beleuchtung des Rades ist daher ebenso wichtig wie helle und reflektierende Kleidung. Optimal sind neongelbe Warnwesten mit eingearbeiteten Reflektorstreifen. Ein Helm gehört selbstverständlich zur Ausstattung dazu.

„Eltern sollten bereits beim Kauf des Kinderfahrrads darauf achten, dass dieses die erforderliche Sicherheitsausstattung besitzt“, so Alejandro Melus, Verkehrsexperte beim ADAC Hessen-Thüringen. „Sehen und gesehen werden sollte gerade in der dunklen Jahreszeit das „A“ und „O“ sein!“

Die richtige Beleuchtung am Fahrrad erfüllt zwei Zwecke. Erstens sorgt sie dafür, dass der Fahrer genügend sieht und Hindernisse rechtzeitig erkennt. Zweitens wird man nur mit Licht und Reflektoren rechtzeitig von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen. Das gilt für Erwachsene wie Kinder gleichermaßen. Ist die Beleuchtung nicht fest verbaut, können auch zugelassene Aufsteckleuchten verwendet werden. Diese sind erkennbar an der Prüfnummer des Kraftfahrtbundesamtes ( z.B.: K 12345)

Zum rechtlichen Hintergrund:

Für Fahrräder maßgeblich sind die Paragraphen 63a und 67 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Wer das Rad im öffentlichen Straßenverkehr nutzt, muss die erforderliche Ausstattung an Beleuchtung und Reflektoren haben. Das heißt Front- und Rückstrahler sowie zugelassene Reflektoren vorne, hinten, an den Pedalen und den Laufrädern. Erlaubt sind auch zugelassene Akku-Leuchten. Sobald Kinder jedoch den Gehweg verlassen und auf der Straße fahren, nehmen sie am Straßenverkehr teil. Die Räder müssen dann zwingend entsprechend der StVZO ausgerüstet sein. Der ADAC empfiehlt schon beim Kauf hierauf zu achten.

Übrigens: Ab acht Jahren dürfen Kinder mit dem Fahrrad auf der Straße fahren, ab zehn Jahren ist dies verpflichtend.