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Startseite > Ablenkung im Straßenverkehr

Eine unterschätzte Gefahr

Ablenkung im Straßenverkehr

Text: Manuela Simon | ADAC Hessen-Thüringen e.V.

Im Blindflug unterwegs

Schon in einem kurzen Moment der Ablenkung werden viele Meter zurückgelegt: Wer nur zwei Sekunden nicht auf die Straße schaut, fährt bei Tempo 50 rund 30 Meter im Blindflug. Egal ob als Autofahrender, Radler oder Fußgänger: Mit dem Handy in der Hand sinkt das Konzentrationsvermögen und die Reaktionszeit verlängert sich. Schlangenlinien oder ungewollte Spur- und Geschwindigkeitswechsel können die Folge sein. Und nicht immer können andere Verkehrsteilnehmer darauf schnell reagieren, da sie möglicherweise selbst abgelenkt sind. Wie gefährlich das im Straßenverkehr ist, zeigt auch die Statistik. Bei etwa jedem zehnten Verkehrsunfall spielt das Mobiltelefon eine Rolle.

Smartphone in der Tasche lassen

Leider wird die Gefahr von Ablenkung im Straßenverkehr immer noch von vielen unterschätzt. Das Smartphone liegt griffbereit im Auto, Radler tippen freihändig fahrend mit Kopfhörer auf den Ohren Nachrichten in ihr Telefon und Fußgänger laufen wie ferngesteuert als „Smombies“ mit dem Handy in der Hand. Sind Augen und Ohren abgelenkt, werden plötzlich auftretende Hindernisse von ihnen viel zu spät wahrgenommen, notwendige Reaktionen wie Bremsen oder Ausweichen verzögern sich.
In Fahrschulen und bei Fahrtrainings nimmt das Thema Ablenkung einen immer größeren Stellenwert ein. Eltern kommt eine Sonderrolle zu, sie übernehmen eine wichtige Vorbildfunktion, denn Kinder kopieren deren Verhalten im Straßenverkehr meist unreflektiert.

Handy-Mythen

Das Handyverbot gilt nur für Handy
Falsch. Das Verbot gilt für alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation dienen. Egal ob Smartphone, Autotelefon, Navigationsgerät usw.: Die Nutzung während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung ist generell verboten.

Das Verbot gilt nur für Telefonate und Nachrichten
Falsch. Nicht nur das Telefonieren mit dem Handy am Ohr ist verboten. Auch viele andere Funktionen darf man als Fahrer nicht verwenden; also z.B. keine Textnachrichten schreiben oder lesen. Auch das Ablehnen von Anrufen oder Ablesen der Uhrzeit ist verboten, wenn dazu das Handy in die Hand genommen werden muss.

An der Ampel kann ich schnell Nachrichten lesen
Falsch. Nur wenn das Fahrzeug steht und bei vollständig ausgeschalteter Zündung darf der Fahrende das Mobiltelefon in die Hand nehmen. Das Ausschalten durch eine Start-Stopp-Automatik an der Ampel oder im Stau genügt nicht.

Handyverbot gilt nur im Auto
Falsch. Es gilt für alle motorisierten Fahrzeugführer und auch für Radfahrer und Pedelec-Nutzer. Seit der Gesetzesänderung im Oktober 2017 drohen bei Verstößen neben erhöhten Bußgeldern und Punkten auch Fahrverbote.

ADAC Tipps:

• Im Auto Freisprecheinrichtung aktivieren

• Das Handy möglichst außer Reichweite deponieren

• Vor der Abfahrt die Route für den Tag inklusive aller Zwischenziele ins Navigationsgerät eingeben

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