In Deutschland gilt seit vielen Jahren die Anschnallpflicht – und das aus gutem Grund! Mit einem Klick sind alle Mitfahrenden im Auto schon als neugeborenes Baby gut geschützt unterwegs. Anschnallen ist kinderleicht und sorgt dafür, dass alle gut ankommen. Doch rund ums Anschnallen halten sich hartnäckig einige Mythen.
Mythos 1: Kurze Strecken gehen auch ohne Gurt
Sicherheitsgurte müssen während der gesamten Fahrt, also auch bei Stop-and-go-Verkehr oder verkehrsbedingtem Warten, angelegt sein. Sind Kinder oder Jugendliche bis 18 Jahre nicht angeschnallt im Auto unterwegs, haftet der Fahrer oder die Fahrerin. Das Verwarnungsgeld beläuft sich auf 30 Euro, wer Kinder ohne jegliche Sicherung befördert, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Für private PKW Nutzer gibt es lediglich Ausnahmen bei Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren oder Fahrten auf Parkplätzen.
Mythos 2: Angeschnallt ist angeschnallt – egal wie.
Wird der Gurt nicht ordentlich angelegt, verliert er seine Schutzwirkung. Er muss also beispielsweise auf die Körpergröße angepasst sein, sodass die Schutzfunktion im Schulter- und Beckenbereich vorliegt. Der Gurt läuft straff anliegend immer über die Schulter, nie unter der Achsel. Ein verdrehter Gurt muss entwirrt werden.
Mythos 3: Mit dicker Kleidung ist Anschnallen sicherer
Optimal liegt der Anschnallgurt straff am Körper. Mit einer Winterjacke hat der Gurt durch die Wattierung Spielraum zum Körper hin, kann verrutschen und schneidet bei abruptem Bremsen tief in den Bauchraum ein. Besser gegen Kälte eine zusätzliche Decke über den Gurt der Kinder legen.
Mythos 4: Wenn das Fahrzeug, z.B. ein Oldtimer oder ein älteres Wohnmobil, keine Gurte hat, braucht man keinen Kindersitz.
Kinder unter drei Jahren dürfen in Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurte überhaupt nicht mitgenommen werden. Kinder ab drei Jahren, die kleiner als 1,50 Meter sind, dürfen in älteren Fahrzeugen nur auf den Rücksitzen mitgenommen werden.
Mythos 5: Die Anschnallpflicht gilt nur für Fahrer und Beifahrer
Die Anschnallpflicht gilt auf allen Sitzen mit vorgeschriebenen Sicherheitsgurten. Sind diese im Fahrzeug auch hinten vorhanden, müssen Insassen auch dort angeschnallt werden.
Mythos 6: Ab 20 Kilogramm Körpergewicht dürfen Kinder ohne Kindersitz mitfahren
Nicht das Gewicht, sondern Alter oder Größe sind ausschlaggebend. Kinder dürfen ab dem 12. Geburtstag oder wenn sie größer als 1,50 Meter sind ohne Kindersitz im Fahrzeug mitfahren, selbstverständlich trotzdem angeschnallt.
Mythos 7: Einen Kindersitz kann ich auf jedem Sitz montieren
Im Auto sind Kinder grundsätzlich auf den Rücksitzen am besten aufgehoben. Ein rückwärtsgerichteter Kindersitz (Babyschale oder Reboarder) darf auf dem Beifahrersitz nur bei deaktiviertem Airbag montiert werden.
Einige Fahrzeughersteller empfehlen den Beifahrersitz wegen möglicher Gefahren durch eine Airbag-Auslösung oder eine falsche Beifahrersitzeinstellung generell nicht für die Kindersicherung. Informationen hierzu finden sich in der Fahrzeugbedienungsanleitung.
ADAC Tipp:
Der Markt für Kindersitze ist riesig, der ADAC testet desha Hellolb zweimal im Jahr in einem umfangreichen Test die neuen Modelle. Die Ergebnisse in puncto Sicherheit, Ergonomie, Bedienung und Schadstoffe helfen Eltern bei der Auswahl des richtigen Sitzes. Die Ergebnisse aus dem aktuellen Test sowie der Vorjahre können kostenfrei abgerufen werden unter